MUDr. Emma Maria Herzig

Periode: 1918–1945

Eines der prominenten Mitglieder war die Vorsitzende der Sektion, MUDr. Emma Maria Herzig, die von 1920 bis 1925 als Senatorin für die Deutsche Nationalpartei tätig war. Sie wurde 1873 in Rýnovice (heute Teil von Jablonec nad Nisou) geboren. Sie studierte Medizin und arbeitete als Ärztin in der Psychiatrie und Gynäkologie. Sie war auch in anderen deutschen Vereinen sehr aktiv, zum Beispiel im Verband der deutschen Frauenvereine in der Tschechoslowakischen Republik oder im Deutschen Verein zum Schutz der Mütter und Säuglinge in Böhmen. Sie gründete beispielsweise den Verein für politische Bildung von Frauen und gab die Zeitschrift Sudetendeutsche Frau heraus. 1923 wurde sie wegen Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz der Republik angeklagt und mit einem Antrag auf Aufhebung ihrer Immunität als Senatorin konfrontiert, der jedoch abgelehnt wurde.[1]

Worum es dabei ging, können wir aus den stenografischen Aufzeichnungen des Senats erfahren:

Am 29. April 1923 hielt die Landesleitung der Deutschen Nationalpartei in Krnov (Jägerndorf) eine öffentliche Versammlung in Vrbno (Würbenthal) mit dem Programm „Gegenwart und Zukunft der Sudetendeutschen“ ab. Auf der Versammlung sprach auch Senatorin Dr. Maria Herzig und erörterte die Friedensverträge, die Situation im Ruhrgebiet und die Lage der Deutschen in der Tschechoslowakischen Republik. In ihrer Rede machte sie auch folgende Aussage: „Beim Schulwesen ist es ganz egal, wer im Schulministerium sitzt, Schulraub wird immer betrieben und der Wahlspruch der Tschechen ist, nur nehmen und nichts geben.“

Die Staatsanwaltschaft schließt aus dieser Aussage, dass Dr. Maria Herzig die tschechische Nation in einer so brutalen und hetzerischen Weise verleumdet, dass es den allgemeinen Frieden der Republik und ihre internationalen Beziehungen gefährden kann, dass sie das Schulministerium beschuldigt hat, einen ständigen Schulraub zu betreiben, und dass die Rede daher den Tatbestand eines Vergehens nach § 14 Nr. 5 des Gesetzes zum Schutz der Republik und eine Straftat nach § 491 des Strafgesetzbuches und Art. V des Gesetzes vom 17. Dezember 1862 enthält.

Die Antwort auf die Aufforderung zur Aufhebung der Immunität lautete:

Der Immunitätsausschuss räumt zwar ein, dass die inkriminierten Äußerungen die objektive Seite der Straftat nach § 14 des Gesetzes zum Schutz der Republik und der oben genannten Vergehen belegen, beabsichtigt aber dennoch nicht, die Auslieferung von Dr. Maria Herzig zu beschließen, denn aufgrund des Charakters der genannten Senatorin und den Umständen, unter denen sie sich geäußert hat, ergibt sich nicht der Verdacht, dass sie die Absicht hatte, den allgemeinen Frieden zu stören, sondern dass sie lediglich Redewendungen verwendet hat, wie sie in den Zeitschriften ihrer Partei sehr häufig ungestraft vorkommen, dass sie keinen wirklichen Schulraub meinte, sondern nur in blumiger Sprache über die berechtigte Reduzierung einiger nutzloser deutscher Schulen urteilen wollte, und dass man in der Aussage „nur nehmen und nichts geben“ nicht mehr als einen rhetorischen Ausdruck von Egoismus sehen kann.[2]


[1] D. Musilová: Z ženského pohledu. Poslankyně a senátorky Národního shromáždění Československé republiky 1918–1939, České Budějovice: Vlastimil Rada, 2007, s. 99–100.

[2] https://www.senat.cz/informace/z_historie/tisky/1vo/tisky/T1824_00.htm

Zdroj vyobrazení:

M. Naske, J. Penížek: Národní shromáždění republiky Československé: poslanecká sněmovna – senát, národní výbor, revoluční národní shromáždění: životopisná a statistická příručka se 450 obrazy a 2 plány, jakož i s výňatkem nejdůležitějších ustanovení a dat, která se týkají Národního shromáždění. V Jičíně: Nákladem a tiskem firmy Šmejc a spol, 1924, s. 178.